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Speziell für unsere Mandanten aus dem Güterkraftverkehrsgewerbe haben wir ein Angebot entwickelt, welches auf das Thema Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren im Bezug auf das gültige Gesetz zur Autobahmaut zugeschnitten ist.
Die Büchs Rechtsanwaltskanzlei vertritt Sie im Bußgeldverfahren welche –bedingt durch die Ansässigkeit des Bundesamt für Güterverkehr in Köln- in Köln be- und verhandelt werden.
Mandanten aus ganz Deutschland nutzen heute schon die Online Angebote der Büchs Rechtsanwaltskanzlei, um damit Zeit und Kosten einzusparen.
Natürlich besteht auch jederzeit die Möglichkeit für unsere Mandanten, einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei in Köln zu vereinbaren. |
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Aktuelle Presse:
Amtsgericht Köln rechnet mit 10.000 Bußgeldverfahren im Jahr
Die Lkw-Maut sorgt derzeit auch im Kölner Amtsgericht für Betriebsamkeit. Dort bereitet man sich auf eine Welle von Einsprüchen gegen Mautbußgelder vor. "Wir erwarten jährlich über 10.000 Verfahren", sagte Pressesprecher Jürgen Mannebeck am Mittwoch (08.06.05).
Der Präsidenten des Oberlandesgericht Johannes Riedel hat zwar nach eigenen Worten „noch keine Ahnung“ davon, wie sich die Fallzahlen entwickeln werden, aber er verweist auf die Statistik des Bundesamtes für das erste Halbjahr 2005. Demnach haben die Maut-Kontrolleure von Januar bis Ende Juni rund 140 000 Ordnungswidrigkeits-Verfahren eingeleitet. Bislang seien, so Riedel, rund 5000 Bußgeldbescheide ergangen, und in 570 Fällen sei gegen diese Bescheide Einspruch eingelegt worden.
Quelle KStA vom 13.08.05
Die Büchs Rechtsanwaltskanzlei sorgt dafür, dass Ihr Einspruch optimal begleitet- und Ihr Verfahren hier vor Ort in Köln ohne evt. Reibungs- bzw. Informationsverluste durch Korrespondenzanwälte vertreten werden kann.
Für akute Einspruchsverfahren –kurz vor der Verfristung- können Sie unseren Maut-Express-Einspruch als Leistung in Anspruch nehmen.
Durch die geographische Nähe zum Amtsgericht Köln und dem Bundesamt für Güterverkehr ist es uns möglich, Ihren Einspruch bis 24:00 Uhr des Datums der Verfristung bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierzu die nötigen Formulare (als Download) auf unserer Seite Maut-Express-Einspruch und senden uns die ausgefüllten Formulare und den Bußgeldbescheid per Fax. Mandate zu Bußgeldeinsprüchen die bis 17:00 bei uns eingehen , werden –gegen eine gesonderte Vergütungsvereinbarung - noch am selben Tag bei der zuständigen Behörde in Köln eingereicht.
Was ist ein Einspruch?
Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf -ein schriftliches Gesuch- mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann. Der Einspruch kann z.B. gegen ein Versäumnisurteil, einen Vollstreckungsbescheid, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl eingelegt werden. Wichtig ist dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Frist einzuhalten, die in den genannten Fällen jeweils zwei Wochen ab Zugang (z.B. des Bußgeldbescheides) beträgt. Im Falle des Versäumnisurteils und Vollstreckungsbescheides muss der Einspruch auch begründet werden. |
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Ab dem 15. August 2005 werden Vergehen gegen das Autobahn Maut Gesetz „ABMG“ stärker zur Kasse gebeten. Bußgelder werden vom 15.August 2005 an für den Fahrer von 75 auf 100 Euro und für den Unternehmer von 150 auf 200 Euro angehoben. Bei Vorsatz steigt das Bußgeld für den Fahrer von 150 auf 200 sowie für den Unternehmer von 300 auf 400 Euro. Wiederholungstätern droht eine Strafe von bis zu 20.000 Euro.
"Wir wollen die Abschreckung für Schwarzfahrer weiter erhöhen", begründete Verkehrsminister Manfred Stolpe die Bußgelderhöhung. Seit Einführung der Lkw-Maut wurden gegen über 8.000 Lkw-Fahrer Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei forderte das Bundesverkehrsministerium knapp eine Milliarde Euro Bußgelder ein.

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